Häufig gestellte Fragen

Warum wurde die Terrorgefahr weltweit aus den Sach- und BU-Deckungen ausgeschlossen?

Aufgrund des Ereignisses in New York am 11.09.2001 sahen sich die Versicherer und Rückversicherer weltweit nicht mehr in der Lage, derartige Schadenereignisse im Rahmen der konventionellen Verträge mitzudecken. Auch das Kumulrisiko (Zusammentreffen diverser Schäden aus einer oder sogar mehrerer Sparten) war für die Rückversicherer nicht mehr darstellbar.

Es entwickelten sich in vielen Ländern Terrorpools, meist mit Unterstützung des jeweiligen Staates, um überhaupt einen Versicherungsschutz gegen Terrorrisiken anbieten zu können.

So auch in Deutschland, wo im September 2002 die EXTREMUS Versicherungs-AG gegründet wurde.
(Weitere Einzelheiten hierzu siehe „ÜBER UNS„).

Wie kann sich der Einzelkunde versichern?

Über seinen Sach- /BU-Versicherer und/oder seinen Vermittler kann jeder Versicherungsnehmer, sofern die Gesamtversicherungssumme der bestehenden Feuer- und FBU-Versicherung oberhalb von 25 Mio. Euro liegt, bei EXTREMUS einen Versicherungsvertrag gegen Terrorschäden abschließen. Vermittler und Versicherer sind in der Lage, über unseren Online-Tarifrechner Angebote und Anträge zu erstellen.

Dies gilt auch, wenn im bestehenden Sachversicherungsvertrag Einzelobjekte unter 25 Mio. Euro enthalten sind, die Gesamtversicherungssumme aber über 25 Mio. Euro liegt.

Bis zu einer Versicherungssumme von 25 Mio Euro können Terrorschäden auch im Rahmen der bestehenden Sach-/BU-Police weiterhin gedeckt werden.

Sind im Rahmen der Terrordeckung auch Kostenschäden gedeckt?

Die Terrorversicherung sieht die Mitversicherung von Aufräumungs-, Abbruch- und Feuerlöschkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten obligatorisch zusätzlich zur Versicherungssumme mit 10 % vor.

Im Rahmen dieser Deckung sind Dekontaminationskosten in bestimmtem Rahmen mitversichert. Sofern biologische und chemische Dekontaminationen dadurch entstanden sind, dass diese Stoffe bereits vor dem Terrorschaden auf dem Grundstück vorhanden waren, werden auch diese – im Gegensatz zu ausländischen Policen – mitgedeckt.

Können Bauvorhaben gegen Terror versichert werden?

Eine Versicherung von Bauvorhaben ist grundsätzlich möglich. Zur Berechnung eines Angebotes wenden Sie sich bitte direkt an EXTREMUS.

Können auch überjährige Haftzeiten in der BU-/Mietverlust-Versicherung gedeckt werden?

Grundsätzlich ja, bis zu 60 Monaten

Wie wird die Prämie berechnet?

Wie bei jeder Vollwertversicherung wird auch bei der Terrordeckung mittels eines Tarifrechners die Prämie von der Versicherungssumme berechnet.

Beeinflusst wird die Prämie durch die Höhe der Versicherungssumme und des Selbstbehaltes sowie der individuellen Objektmerkmale und Tarifzone.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Schadenfall?

Standardmäßig beträgt die Selbstbeteiligung je Schadenfall 50.000,- Euro. Höhere Selbstbehalte können mit entsprechendem Nachlass vereinbart werden.

Nachweis des Versicherungsschutzes gegenüber Gläubiger-Banken

Analog der normalen Sach-Deckung kann auch EXTREMUS Sicherungsbestätigungen für Banken ausstellen.

Ist eine Umlage/Weitergabe der Versicherungsprämie auf Mieter/Pächter möglich?

Gewerbliche Mietverträge unterliegen grundsätzlich nicht der Betriebskostenverordnung, so dass die Umlage von Versicherungsprämien frei vereinbart werden kann. Da auch die Terrorversicherung zu den Sachversicherungen zählt, ist eine Umlage der Prämien im Rahmen der Nebenkostenabrechnung üblich.

Wer stellt die Versicherungspolice aus?

Die Versicherungspolice wird von der EXTREMUS ausgestellt. Durch die Kongruenz zu der bestehenden Sach-/BU-Deckung enthält die Police nur die erforderlichen wesentlichen Eckpunkte.

Kann EXTREMUS auch bei der Versicherung ausländischer Risiken helfen?

Einzelheiten unter „PRODUKTE / UNSER PARTNER IM AUSLAND„.

Wie unterscheiden sich ausländische Policen von der Terrorpolice der EXTREMUS Versicherungs-AG?

Terrorschadenbegriff
Der Terrorschadenbegriff in der EXTREMUS-Police ist im Wortlaut identisch mit dem Ausschluss der bestehenden Sach- und/oder BU-Deckung bei deutschen Versicherern. Das heißt, entweder hat der Sach-/BU-Versicherer den Schaden zu regulieren, sofern es sich nicht um ein Terrorereignis handelte, oder – im Falle der Ablehnung unter Bezug auf das Terrorereignis – hat EXTREMUS diesen Schaden zu regulieren.

Der Terrorbegriff in ausländischen Policen ist nicht zwingend deckungsgleich mit dem Ausschluss aus der deutschen Sach-/BU-Police. Dies kann bedeuten, dass sowohl der deutsche wie der ausländische Versicherer den Schaden unter Bezug auf den Terrorschadenbegriff ablehnt.

Deutscher Gerichtsstand
Die Police bezieht sich auf ein deutsches Bedingungswerk (Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Terrorschäden – ATB), in denen auch ein deutscher Gerichtsstand verankert ist. Dies ist bei ausländischen Policen nicht zwingend der Fall.

Wer reguliert Terrorschäden für die EXTREMUS Versicherungs-AG?

Da EXTREMUS nicht über eigene Schadenregulierer verfügt, haben sich die führenden Sach-/BU-Versicherer verpflichtet, sofern sie über geeignete eigene Schadenregulierungskapazitäten verfügen, diese im Schadenfall der EXTREMUS im Wege der Dienstleistung zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet in der Praxis, dass der Terrorschaden ggf. vom gleichen Schadenregulierer reguliert wird, wie ein konventioneller Sachschaden.

Fragen?

Haben Sie Fragen zur EXTREMUS Versicherungs-AG und ihrem Leistungs-spektrum? Wir beantworten Ihre Fragen jederzeit gerne. Sind Sie mit unserem Service oder unseren Leistungen nicht zufrieden?

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