Versicherungsumfang

Versicherungsumfang

EXTREMUS versichert Gebäude, Einrichtungen und Vorräte gegen Schäden, die durch einen in der Bundesrepublik Deutschland begangenen Terrorakt verursacht worden sind. Versichert sind Sach- und Kostenschäden und sofern mitversichert auch Mietverlust, entgangener Gewinn und fortlaufende Kosten, die aufgrund des vorausgegangenen Sachschadens nicht mehr erwirtschaftet werden können.

Grundlage dieser Deckung sind die Allgemeinen Bedingungen für die Terrorversicherung (ATB). Sie sind für den genauen Deckungsumfang maßgebend. Die ATB finden Sie auf dieser Internetseite unter „DOWNLOADS“.

Anwendungsbereich

EXTREMUS deckt Sach-, Kosten-, Betriebsunterbrechungsschäden und Mietverlust durch Terrorakte erst ab einer Gesamtversicherungssumme von über 25 Mio. Euro der beim Erstversicherer bestehenden Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherung. Dabei ist es gleichgültig, ob die Risiken beim Sach- und BU-Versicherer in einer oder mehreren Policen bei verschiedenen Versicherern bestehen.

Für Risiken bis 25 Mio. Euro bietet EXTREMUS keine Deckung. Für sie kann Deckung in den konventionellen Sach- und BU-Versicherungen vereinbart werden. Die automatische Deckung ist aber nicht gegeben. Üblicherweise ist Terror generell ausgeschlossen und kann bis zu einer Versicherungssumme von 25 Mio. wieder eingeschlossen werden.

Versicherungssumme

Zwischen den bestehenden Sach- und BU-Verträgen und der bei EXTREMUS abzuschließenden Versicherung gegen Terrorschäden muss eine Kongruenz hinsichtlich der Versicherungssummen bestehen. Es sind deshalb die in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen und durch die Policen der führenden Sach- und BU-Versicherer gedeckten Werte im Antrag gleich lautend zu erfassen.

Da die BU-Deckung in der Terrorversicherung weder eine Prämienrückgewähr, noch eine Nachhaftungsregelung enthält, ist die Versicherungssumme entsprechend der erwarteten Geschäftsentwicklung des Versicherungsnehmers zur Vermeidung einer Unterversicherung ausreichend zu wählen.

Um ausreichenden Versicherungsschutz zu erhalten, stellt EXTREMUS eine zusätzliche Kostenposition in Höhe von 10 % der Sachversicherungssumme (max. 150 Mio. Euro) zur Verfügung.

Jahreshöchstentschädigung (JHE)

Die maximale JHE beträgt für ein Unternehmen insgesamt 1,5 Mrd. Euro. Im Falle eines Konzerns gilt – sofern nicht anders vereinbart ist – diese Summengrenze für die Verträge aller gem. § 290 HGB konsolidierten Unternehmen des Konzerns.

Liegt die Gesamtversicherungssumme unter der maximalen Jahreshöchstentschädigung von 1,5 Mrd. Euro, so ist die Gesamtversicherungssumme des Vertrages bei EXTREMUS die Jahreshöchstentschädigung.

Fragen?

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