Grundsätze der Zusammenarbeit

Wegen der Besonderheit der Versicherung gegen Schäden durch Terrorakte sind bei der Zusammenarbeit mit den Erstversicherern als Vermittler und den Vermittlern einige Punkte zu beachten: Die Police von EXTREMUS ist in ihren Inhalten eng mit der Sach- und BU-Police des Erstversicherers verknüpft. Deshalb sollen im Regelfall die Versicherungssummen denen der Erstversicherer entsprechen.

Unsere Aktionäre wirken bei der Schadenregulierung mit.

Es ist daher eine enge Zusammenarbeit zwischen EXTREMUS und dem vermittelnden Erstversicherer notwendig. Dies gilt in gleichem Maße, wenn ein Makler oder Ausschließlichkeitsvertreter in den Abschluss bei EXTREMUS eingebunden ist.

Fragen?

Haben Sie Fragen zur EXTREMUS Versicherungs-AG und ihrem Leistungs-spektrum? Wir beantworten Ihre Fragen jederzeit gerne. Sind Sie mit unserem Service oder unseren Leistungen nicht zufrieden?

Hier finden Sie unsere Grundsätze zum Beschwerdemanagement.

Hier finden Sie unseren Verhaltenskodex.