Provisionsabrechnungen

Bei einer unmittelbaren Vermittlung führt EXTREMUS ein Provisionskonto, das alleinige Grundlage für die Provisionsabrechnungen ist.

Die Provisionen werden innerhalb eines Monats nach Ende des Monats, in dem die Prämie fällig war und bei EXTREMUS eingegangen ist, an die Vermittler ausgezahlt.

Werden Prämien – unabhängig vom Grund – zurückvergütet, so hat EXTREMUS einen entsprechenden Provisions-Rückforderungsanspruch an den Vermittler.

Im Übrigen richtet sich das Rechtsverhältnis zwischen dem Vermittler und EXTREMUS nach HGB und Handelsbrauch.

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