Deckungserweiterungen

Extremus bietet zusätzliche Deckungsbausteine an

Den Wünschen der Kunden folgend hat die EXTREMUS Versicherungs-AG ihr Leistungsspektrum deutlich erweitert. Bei einer bestehenden Terrordeckung können im Rahmen einer ergänzenden Police folgende Deckungsbausteine optional versichert werden:

Sachversicherung

– Neuwertentschädigung
– erweiteter Unterversicherungsverzicht

BU-Versicherung

– Rückwirkungsschäden in Deutschland durch Zulieferer, externe Versorger und Zugangsbeschränkungen nach einem Sachschaden im definierten Ausland
– Wechselwirkungsschäden des Versicherungsnehmers von und nach Deutschland
– Betriebsunterbrechungsschäden aufgrund einer Terrordrohung
– erweiteter Unterversicherungsverzicht

Sämtliche Deckungsbausteine können als einzelne Elemente mit einer individuellen Jahreshöchstentschädigung ausgewählt werden. Die aggregierte Jahreshöchstenschädigung des Vertrages beträgt bis zu 50 Mio. EUR, die zusätzlich zur Jahreshöchstentschädigung der Grunddeckung zur Verfügung stehen.

Die produzierende Industrie ist in den meisten Fällen nicht nur auf Produktionsstandorte in Deutschland beschränkt. EXTREMUS bietet nun die Deckung für Ausfallschäden, wenn sich ein Sachschaden bei einem Betriebsteil außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der EU ereignet. Auch Rückwirkungsschäden durch direkte Zulieferer, direkte Abnehmer, externe Versorger und behördliche Zugangsbeschränkungen sind versicherbar. Die mittelständische Industrie kann somit die gesamte Lieferkette innerhalb der EU gegen Terror versichern, die Beschränkung auf Deutschland entfällt und die Entschädigungsgrenzen werden deutlich angehoben.

Die Anschlagsszenarien der letzten Jahre zeigen, dass von behördlicher Seite Zugangsbeschränkungen und Betriebsschließungen veranlasst werden, um einen Terroranschlag zu verhindern. Nach den bestehenden ATB sind derartige Schäden nur dann versichert, wenn vorher ein Sachschaden eingetreten ist. Mit dem jetzt angebotenen Baustein ist auch die reine Bedrohung versichert. Besonders Handel, Veranstalter und Infrastrukturbetriebe wie Flughäfen wünschen sich diese Deckungserweiterung.

Für die Deckungserweiterungen gelten die gleichen Grundsätze, wie bei der Basisdeckung: Die Zusatzdeckung wird bei Rückversicherern in Deckung gegeben, die seit vielen Jahren als Aktionäre und Kapazitätsgeber mit EXTREMUS verbunden sind. Es wurde also höchsten Wert auf eine exzellente Bonität gelegt.

In der Schadenregulierung gelten ebenfalls die gleichen Standards wie in der Basisdeckung nach ATB. Der Schaden wird gemeinsam mit dem führenden Versicherer der Sachdeckung reguliert, wenn dieser Aktionär oder Kapazitätsgeber für EXTREMUS ist. Ist bei einem Schadenfall nicht zweifelsfrei festzustellen, ob ein Terroranschlag vorliegt oder nicht, gilt die Sonderregelung zwischen den Parteien, dass dieser Konflikt nicht zu Lasten des Versicherungsnehmers ausgetragen werden darf. Der Versicherungsnehmer erhält seine Entschädigung, die Ersatzpflicht wird unter den Versicherern geklärt. Extremus hat in den letzten Jahren bereits 2 Schäden zur vollsten Zufriedenheit unserer Kunden reguliert!

Hier finden Sie unsere Deckungserweiterungen in der Übersicht. 

Fragen?

Haben Sie Fragen zur EXTREMUS Versicherungs-AG und ihrem Leistungs-spektrum? Wir beantworten Ihre Fragen jederzeit gerne. Sind Sie mit unserem Service oder unseren Leistungen nicht zufrieden?

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