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EXTREMUS Versicherungs-AG und Deutsche Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft (DKVG) besetzen Positionen im Management neu

Gerhard Heidbrink hat zum Januar 2016 die Position des Vorstandsvorsitzenden beim Terrorversicherer Extremus Versicherungs-AG übernommen. Heidbrink ist bereits seit September 2015 im Vorstand der Extremus und war bis April 2014 Vorstand der HDI-Gerling Industrie Versicherung AG. Er tritt nun die Nachfolge von Leo Zagel an, der zum Jahresende aus dem Vorstand ausgeschieden ist. Zagel, seit 2007 bei dem Spezialversicherer, wird weiterhin als Generalbevollmächtigter und Prokurist für das Unternehmen tätig sein. Weiterhin Mitglied im Vorstand der Extremus ist Dirk Harbrücker, der diese Funktion bereits seit Gründung des Unternehmens im Jahre 2002 ausübt.

Achim Jansen-Tersteegen übernimmt zum Jahresanfang die Geschäftsführung der Deutschen Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft (DKVG) von Dirk Harbrücker, der mit Erreichen der Altersgrenze zum 31.12.2015 aus dem Unternehmen ausgeschieden ist. Jansen-Tersteegen ist bereits seit 2006 General Counsel der DKVG und war zuvor in verschiedenen Funktionen in deutschen Tochterunternehmen der Generali Gruppe tätig. Der Jurist ist zudem Prokurist bei der Extremus Versicherungs-AG und verantwortet dort die Bereiche Recht und Compliance.

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Verlängerung der Staatshaftung für Terroranschläge

Die EXTREMUS Versicherungs-AG begrüßt, dass das Bundesministerium der Finanzen die Staatshaftung für die finanzielle Absicherung der Wirtschaft gegen terroristische Anschläge um vier Jahre bis Ende 2019 verlängert hat. Die Staatshaftung ergänzt die rein privatwirtschaftliche Risikoübernahme durch die Versicherungswirtschaft von 2,5 Milliarden Euro für den zwar nicht wahrscheinlichen, aber auch keineswegs auszuschließenden Fall von Größtschäden um bis zu 7,5 Milliarden Euro. Damit stehen pro Jahr 10 Milliarden Euro für Schäden durch Terrorakte zur Verfügung.

Die Bundesregierung hält mit dieser Zusage eine wichtige Rahmenbedingung aufrecht, um die Stellung der Bundesrepublik Deutschland als attraktiver und führender Wirtschafts- und Investitionsstandort im internationalen Wettbewerb zu sichern. Denn auch in anderen Industrieländern, wie z. B. den USA, England, Frankreich, Spanien und den Niederlanden, werden ebenfalls in Zusammenarbeit von Staat und privater Versicherungswirtschaft Lösungen zur Absicherung von Schäden durch Terrorismus vorgehalten. Dass alle außenpolitisch exponierten Länder ähnlich gefährdet sind, zeigen nicht nur die Terroranschläge in Paris, sondern auch die jüngsten Ereignisse in Deutschland.

Die Entscheidung der Bundesregierung zur Verlängerung der ergänzenden Staatshaftung gibt der Wirtschaft die erforderliche Planungssicherheit, ihre Risiken durch mögliche Terroranschläge finanziell ausreichend abzusichern bzw. ihren bestehenden Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Durch die Verlängerung der Staatshaftung ist gewährleistet, dass sich der Mittelstand bis zu einer Versicherungssumme von 25 Mio. Euro durch die Selbstverpflichtungserklärung ihrer jeweiligen Feuerversicherer gegen die Folgen von Terrorschäden weiter dort versichern kann. Für Großrisiken wird ausreichende Kapazität durch die EXTREMUS Versicherungs-AG zur Verfügung gestellt. Der Abschluss der Terrorversicherung bei EXTREMUS ergänzt die Feuerversicherung des Kunden und gewährleistet, dass keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht.

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