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Aktuelles
Insides und Informationen
Newsletter 01-2026
Brandanschlag auf Kabelbrücke in Berlin
Am Samstagmorgen (03.01.2026) haben Unbekannte einen Brandanschlag auf eine Kabelbrücke in Berlin verübt. In diesem Zusammenhang liegt ein Bekennerschreiben der linksextremistischen Vulkangruppe vor. Entsprechend besteht der Verdacht einer politisch motivierten Tat und mithin eines Terroranschlags. Ob sich der Terrorverdacht bestätigt, ist derzeit noch unklar. Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Ermittlungen übernommen.
Gewerbliche und industrielle Terrordeckungen werden in Deutschland vom Spezialversicherer EXTREMUS aber auch von anderen Versicherungsgesellschaften angeboten. EXTREMUS versichert das Terrorrisiko im Rahmen von Policen mit einer Versicherungssumme von mindestens 25 Mio. EUR. Unsere Gesellschaft versichert im Terrorfall neben Sachschäden auch Betriebsunterbrechungsschäden. Schäden dieser Art sind (sublimitiert) auch bei einem Ausfall von Versorgerleistungen gedeckt, sofern der Versorger einen Sachschaden durch Terrorismus erlitten hat. Dieser Fall ist mutmaßlich nun eingetreten.
Mit Blick auf die oben beschriebenen Geschehnisse liegt aktuell eine Schadenmeldung vor. Sie bezieht sich auf einen Betriebsunterbrechungsschaden ohne vorhergehenden Sachschaden beim Versicherungsnehmer.
In der jüngeren Vergangenheit gibt es eine ganze Reihe von als Terroranschlägen einzuschätzenden Ereignissen in Deutschland:
Im Februar 2025 fuhr ein mutmaßlicher Terrorist in München in eine Menschenmenge und verletzte über 30 Personen, im selben Monat erfolgte eine terroristische Attacke am Holocaust-Mahnmal in Berlin, im August war die Bahnstrecke bei Düsseldorf Ziel eines Brandanschlags und im September wurde eine Attacke auf ein Rüstungsunternehmen in Ulm verübt. Ebenfalls im September 2025 erfolgte bereits ein Brandanschlag auf die Stromversorgung in Berlin, der mit den aktuellen Geschehnissen vergleichbar scheint.
EXTREMUS ist mit einer Jahreskapazität von über 8,5 Mrd. EUR ausgestattet und bietet Terrordeckungen mit einem Haftungslimit von bis zu 1,5 Mrd. EUR pro Police/Versicherungsnehmer.
Bei Rückfragen oder Interesse an einer Versicherung zum Schutz vor Schäden durch Terroranschläge freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Der Entscheidung des Bundesministeriums der Finanzen, das seit dem Jahr 2002 etablierte Konzept fortzusetzen, war eine detaillierte Analyse des Terrorversicherungsmarkts in Deutschland in den letzten beiden Jahren vorausgegangen.
Ab dem Jahr 2026 wird die Gesellschaft im Neugeschäft nur noch Policen akzeptieren, die eine Versicherungssumme von mindestens 50 Mio. EUR ausweisen. Bis dahin gilt weiterhin die Grenze von 25 Mio. EUR. Darüber hinaus wird EXTREMUS in 2025 bestehende Verträge auch unterhalb von 50 Mio. EUR bis zum Jahr 2028 fortführen.
Staatsgarantie bis 2029 verlängert
Die Staatsgarantie des Bundes wurde im November 2024 für einen Zeitraum von fünf Jahren erneuert. Sie war zuletzt auf zwei Jahre begrenzt. Die Gewährleistung hat eine Laufzeit vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2029. Diese Entscheidung stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland und gibt sowohl der versicherungsnehmenden Wirtschaft als auch dem Versicherungsmarkt Planungssicherheit. EXTREMUS steht den Unternehmen in Deutschland damit weiterhin als verlässlicher Partner für die Versicherung von Terrorrisiken zur Verfügung.
Der Entscheidung des Bundesministeriums der Finanzen, das seit dem Jahr 2002 etablierte Konzept fortzusetzen, war eine detaillierte Analyse des Terrorversicherungsmarkts in Deutschland in den letzten beiden Jahren vorausgegangen.
Ab dem Jahr 2026 wird die Gesellschaft im Neugeschäft nur noch Policen akzeptieren, die eine Versicherungssumme von mindestens 50 Mio. EUR ausweisen. Bis dahin gilt weiterhin die Grenze von 25 Mio. EUR. Darüber hinaus wird EXTREMUS in 2025 bestehende Verträge auch unterhalb von 50 Mio. EUR bis zum Jahr 2028 fortführen.
Extremus bietet zusätzliche Deckungsbausteine an
Den Wünschen des Kunden folgend, hat die EXTREMUS Versicherungs-AG ihr Leistungsspektrum deutlich erweitert. Bei einer bestehenden Terrordeckung können zusätzlich versichert werden:
- Rückwirkungsschäden in Deutschland durch Zulieferer, externe Versorger und Zugangsbeschränkungen
- Wechselwirkungsschäden des Versicherungsnehmers von und nach Deutschland
- Betriebsunterbrechungsschäden aufgrund einer Terrordrohung
- Anpassung der Bedingungen zur Unterversicherung und Neuwertentschädigung an die Sachpolice.
Die Jahreshöchstentschädigung beträgt 50 Mio. Euro. Sämtliche Deckungsbausteine können aber auch nur als einzelne Elemente ausgewählt werden.
Die produzierende Industrie ist in den meisten Fällen nicht nur auf Produktionsstandorte in Deutschland beschränkt. EXTREMUS bietet nun die Deckung für Ausfallschäden, wenn sich ein versicherter Schaden bei einem Betriebsteil außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der EU ereignet. Auch Rückwirkungsschäden durch direkte Zulieferer, direkte Abnehmer, externe Versorger und behördliche Zugangsbeschränkungen sind versicherbar. Die mittelständische Industrie kann somit die gesamte Lieferkette innerhalb der EU gegen Terror versichern, die Beschränkung auf Deutschland entfällt und die Entschädigungsgrenzen werden deutlich angehoben.
Die Anschlagsszenarien der letzten Jahre zeigen, dass von behördlicher Seite Zugangsbeschränkungen und Betriebsschließungen veranlasst werden, um einen Terroranschlag zu verhindern. Nach den bestehenden ATB sind derartige Schäden nur dann versichert, wenn vorher ein Schaden eingetreten ist. Mit dem jetzt angebotenen Baustein ist auch die reine Bedrohung versichert. Besonders Handel, Veranstalter und Infrastrukturbetriebe wie Flughäfen wünschen sich diese Deckungserweiterung.
Für die Deckungserweiterungen gelten die gleichen Grundsätze, wie bei der Basisdeckung: Diese Zusatzdeckung wird bei Rückversicherern in Deckung gegeben, die seit vielen Jahren als Aktionäre und Kapazitätsgeber mit EXTREMUS verbunden sind. Es wurde also höchsten Wert auf eine exzellente Bonität gelegt. In der Schadenregulierung gelten ebenfalls die gleichen Standards wie in der Basisdeckung nach ATB. Der Schaden wird gemeinsam mit dem führenden Versicherer der Sachdeckung reguliert, wenn dieser Aktionär oder Kapazitätsgeber für EXTREMUS ist. Ist bei einem Schadenfall nicht zweifelsfrei festzustellen, ob ein Terroranschlag vorliegt oder nicht, gilt die Sonderregelung zwischen den Parteien, dass dieser Konflikt nicht zu Lasten des Versicherungsnehmers ausgetragen werden darf. Der Versicherungsnehmer erhält seine Entschädigung, die Ersatzpflicht wird unter den Versicherern geklärt.

FAQs
Häufig gestellte Fragen
Von Vertragsdetails bis zur Schadenregulierung – hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen. Übersichtlich, verständlich und jederzeit abrufbar.
Wie lautet die Terrordefinition?
Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer oder ideologischer Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen.
Warum wurde die Terrorgefahr weltweit aus den Sach- und BU-Deckungen ausgeschlossen?
Aufgrund des Ereignisses in New York am 11.09.2001 sahen sich die Versicherer und Rückversicherer weltweit nicht mehr in der Lage, derartige Schadenereignisse im Rahmen der konventionellen Verträge mitzudecken. Auch das Kumulrisiko (Zusammentreffen diverser Schäden aus einer oder sogar mehrerer Sparten) war für die Rückversicherer nicht mehr darstellbar.
Es entwickelten sich in vielen Ländern Terrorpools, meist mit Unterstützung des jeweiligen Staates, um überhaupt einen Versicherungsschutz gegen Terrorrisiken anbieten zu können.
So auch in Deutschland, wo im September 2002 die EXTREMUS Versicherungs-AG gegründet wurde.
Ab wann und wie ist eine Absicherung gegen Terror über EXTREMUS möglich?
Über seinen Sach-/TV-Versicherer und/oder seinen Vermittler kann jeder Versicherungsnehmer, sofern die Gesamtversicherungssumme der bestehenden Sach- und Ertragsausfallversicherung, der Technischen-Versicherung oder dem Bauvorhaben oberhalb von 50 Mio. € liegt, bei EXTREMUS einen Versicherungsvertrag gegen Terrorschäden abschließen. Vermittler und Versicherer können Angebote direkt bei Extremus anfragen.
Dies gilt auch, wenn im bestehenden Sachversicherungsvertrag mehrere Einzelobjekte unter 50 Mio. € enthalten sind, die Gesamtversicherungssumme aber über 50 Mio. € liegt.
Wichtig: Für Bestandsgeschäft gilt bis 31.12.2028 weiterhin die Summengrenze von 25 Mio. €.
Sind im Rahmen der Terrordeckung auch Kostenschäden gedeckt?
Die Terrorversicherung sieht die Mitversicherung von diversen Kostenpositionen zusätzlich zur Sachversicherungssumme mit 10 % als Erstrisikoposition vor. Dazu zählen beispielsweise Aufräumungs- und Abbruchkosten oder Bewegungs- und Schutzkosten.
Können Bauvorhaben gegen Terror versichert werden?
Eine Versicherung von Bauvorhaben ist grundsätzlich möglich. Für die Angebotserstellung wenden Sie sich bitte direkt an EXTREMUS.
Können auch überjährige Haftzeiten in der BU- / Mietverlust-Versicherung gedeckt werden?
Grundsätzlich ja, bis zu 60 Monaten.
Wie wird die Prämie berechnet?
Wie bei jeder Vollwertversicherung wird auch bei der Terrordeckung die Prämie in Abhängigkeit von der Versicherungssumme berechnet.
Beeinflusst wird die Prämie durch die Höhe der Versicherungssumme, den Selbstbehalt und der individuellen Objektmerkmale wie z.B. Tarifzone oder Nutzungsart.
Wie hoch ist der Selbstbehalt im Schadenfall?
Standardmäßig beträgt der Selbstbehalt je Schadenfall 50.000 €. Höhere Selbstbehalte können mit Nachlass vereinbart werden.
Der gewählte Selbstbehalt gilt je Schadenereignis kombiniert für Sach- und Ertragsausfallschäden.
Wie erfolgt der Nachweis des Versicherungsschutzes gegenüber Gläubiger-Banken?
Analog der normalen Sach-Deckung kann auch EXTREMUS Sicherungsbestätigungen für Banken ausstellen.
Ist eine Umlage/Weitergabe der Versicherungsprämie auf Mieter / Pächter möglich?
Gewerbliche Mietverträge unterliegen grundsätzlich nicht der Betriebskostenverordnung, so dass die Umlage von Versicherungsprämien frei vereinbart werden kann. Da auch die Terrorversicherung zu den Sachversicherungen zählt, ist eine Umlage der Prämien im Rahmen der Nebenkostenabrechnung üblich.
Wer stellt die Versicherungspolice aus?
Die Versicherungspolice wird von der EXTREMUS ausgestellt. Durch die Kongruenz zu der bestehenden Sach-/BU-Deckung enthält die Police nur die erforderlichen wesentlichen Eckpunkte.
Wie unterscheiden sich die Policen anderer Anbieter von der Terrorpolice der EXTREMUS Versicherungs-AG?
Terrorschadenbegriff
Der Terrorschadenbegriff in der EXTREMUS-Police ist im Wortlaut identisch mit dem Ausschluss der bestehenden Sach- und/oder BU-Deckung bei deutschen Sachversicherern. Das heißt, entweder hat der Sachversicherer den Schaden zu regulieren, sofern es sich nicht um ein Terrorereignis handelte, oder – im Falle der Ablehnung unter Bezug auf das Terrorereignis – hat EXTREMUS diesen Schaden zu regulieren.
Der Terrorbegriff in den Policen anderer Anbieter ist nicht zwingend deckungsgleich mit dem Ausschluss aus der deutschen Sach-/BU-Police. Dies kann bedeuten, dass sowohl der deutsche Sachversicherer als auch der Anbieter der Terrorversicherung den Schaden unter Bezug auf den Terrorschadenbegriff ablehnt.
Deutscher Gerichtsstand
Die Police bezieht sich auf ein deutsches Bedingungswerk (Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Terrorschäden – ATB), in denen auch ein deutscher Gerichtsstand verankert ist. Dies ist bei anderen Anbietern nicht zwingend der Fall.
Wie reguliert EXTREMUS Terrorschäden?
Da EXTREMUS nicht über eigene Schadenregulierer verfügt, haben sich unsere Aktionäre verpflichtet, sofern sie über geeignete eigene Schadenregulierungskapazitäten verfügen, diese im Schadenfall der EXTREMUS im Wege der Dienstleistung zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet in der Praxis, dass der Terrorschaden ggf. vom gleichen Schadenregulierer reguliert wird, wie ein konventioneller Sachschaden.
Links & Infos
Infos
Das Institut für Terrorismusforschung und Sicherheitspolitik (www.iftus.de) in Essen gibt einen dreimonatlich erscheinenden, acht Seiten umfassenden Newsletter zu aktuellen Themen des Terrorismus, Extremismus und der Sicherheitspolitik heraus. In verschiedenen Gliederungsbereichen und Rubriken erhalten die Leser einen fundierten Einblick hinter die Kulissen.
Darüber hinaus werden Handlungsoptionen sowie zukünftig zu erwartende Entwicklungen aufgezeigt. Melden Sie sich an, um einen regelmäßigen Überblick über die aktuellen Beiträge des Newsletters zu erhalten und beziehen Sie die kompletten Artikel direkt bei iftus.
Generelle Informationen
Das Thema Terror begegnet uns täglich in den Medien. Doch die Flut der Informationen lässt sich kaum noch überblicken. Leider können wir aufgrund der Fülle des Materials und aus urheberrechtlichen Gründen die vollständigen Artikel hier nicht einstellen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, in den Archivseiten der beispielhaft aufgeführten Zeitungen unter dem Suchbegriff Terror oder Terrorismus eine Zusammenstellung anzeigen zu lassen:
Der Spiegel
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Handelsblatt
Kölner Stadtanzeiger
Süddeutsche Zeitung
Sollten Sie keinen Erfolg bei Ihrer Suche haben, helfen wir Ihnen gern persönlich weiter.
Unsere Telefonnummern finden Sie unter Kontakt.
Links
Auf zahlreichen Internetseiten können Sie sich einen eindrucksvollen Überblick über die weltweite terroristische Bedrohung verschaffen. Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir Ihnen hier Links rund um das Thema „Terror“ zusammengestellt.
Auf zahlreichen Internetseiten können Sie sich einen eindrucksvollen Überblick über die weltweite terroristische Bedrohung verschaffen. Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir Ihnen hier Links rund um das Thema „Terror“ zusammengestellt.
Bundeszentrale für politische Bildung
Der 11. September und die Folgen
Der Anschlag auf das World Trade Center hat die Welt verunsichert. Die Bundeszentrale für politische Bildung hat in Kooperation mit politik-digital eine ausführliche und kommentierte Linkliste zusammengestellt.
Institut für Terrorismusforschung und Sicherheitspolitik
www.iftus.de
Komplexe sicherheitspolitische Analysen stehen im Zentrum der Arbeit des IFTUS. Als Kompetenzzentrum ist es Anlaufstelle für Vertreter von Unternehmen, Politik, Wissenschaft und Medien, die die Expertise des Instituts bei Sicherheitsfragen und in der Krisenprävention seit vielen Jahren schätzen. Entsprechend bietet das IFTUS Informationen, Hintergründe und Analysen, die weit über die allgemein verfügbare Berichterstattung hinaus gehen.
Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise
Auswärtiges Amt – Kampf gegen Terrorismus
Informationen zum internationalen Engagement gegen den Terrorismus und weiterführenden Links.
IFTRIP – International Forum of Terrorism Risk (Re)Insurance Pools
www.iftrp.org
Internationale Plattform für den Austausch zu Terrorismusrisiken. Mitglieder und Beobachter aus (Rück-)Versicherung, Politik und Industrie teilen hier Wissen, Erfahrungen und Best Practices zur Bewältigung terroristisch bedingter Großschäden.
Weiteres Informationsmaterial
finden Sie unter den Web-Seiten mehrerer Universitäten, wie z.B.
Universität Bielefeld (direkte Eingabe des Suchbegriffs Terrorismus)
Downloads
Alle Dokumente.
Direkt verfügbar.
| Allgemeine Formulare | |
|---|---|
| Allgemeine Bedingungen für die Terrorversicherung (ATB 2026) | Download |
| Deckungsinhalte (in Erweiterung der Basisdeckung ATB 2026) | Download |
| Risikodaten zur Angebotsabgabe (xls-Datei) | Download |
| Allgemeine Kundeninfo | Download |
| Grundsätze zum Beschwerdemanagement | Download |
| Verhaltenskodex | Download |
| Checkliste Unternehmensresilienz | Download |
| Newsletter | |
| Newsletter 01/2026 | Download |
| Geschäftsberichte | |
| Geschäftsbericht 2024 | Download |
| Geschäftsbericht 2023 | Download |
| Geschäftsbericht 2022 | Download |
| Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR) | |
| SFCR 2025 | Download |
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