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EXTREMUS versichert Gebäude, Einrichtungen und Vorräte gegen Schäden, die durch einen in der Bundesrepublik Deutschland begangenen Terrorakt verursacht worden sind. Versichert sind Sach- und Kostenschäden sowie entgangener Gewinn und fortlaufende Kosten, die aufgrund des vorausgegangenen Sachschadens nicht mehr erwirtschaftet werden können.

Grundlage dieser Deckung sind die Allgemeinen Bedingungen für die Terrorversicherung (ATB). Sie sind für den genauen Deckungsumfang maßgebend. Die ATB finden Sie auf dieser Internetseite.

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