Produkte

Entspannt. Dank Sicherheit.

Lehnen Sie sich zurück, denn mit uns sind Sie auf der sicheren Seite: Wir kümmern uns um den Terror-Versicherungsschutz Ihrer Sachwerte.

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Entspannt. Dank Sicherheit

Lehnen Sie sich zurück, denn mit uns sind Sie auf der sicheren Seite: Wir kümmern uns um den Terror-Versicherungsschutz Ihrer Sachwerte.

Unser Angebot

Versicherungsschutz im Überblick

Versicherungsumfang

EXTREMUS bietet Versicherungsschutz für Gebäude, Grundstücksbestandteile, Bauleistungen, bewegliche Sachen, Einrichtungen und Vorräte, die durch in Deutschland verübte Terrorakte beschädigt oder zerstört werden.

Versichert werden Sach- und Ertragsausfallschäden inkl. Mehrkosten und Mietverlust, die aufgrund des voraus-gegangenen Sachschadens infolge eines Terroraktes nicht mehr erwirtschaftet werden können.

Aufbauend auf die Grunddeckung können Deckungserweit-erungen als einzelnen Bausteine separat abgeschlossen werden.

Anwendungsbereich

Voraussetzung für den Abschluss einer Terrorversicherung
über EXTREMUS ist eine Gesamtversicherungssumme
von mindestens 50 Mio. €.

Für Bestandsgeschäft gilt bis 31.12.2028 weiterhin die Summengrenze von 25 Mio. €.

Die Summengrenze gilt für den jeweiligen Vertrag und kann auch durch Addition kleinerer Standorte eines Versicherungsnehmers (Sammelvertrag) erreicht werden. 

Wichtig:
In deutschen Sach-/TV- und Ertragsausfall-Policen gilt die Gefahr Terror ab einer Gesamtversicherungssumme von
50 Mio. €  üblicherweise ab dem ersten Euro ausgeschlossen.

Versicherungssumme

Die Versicherungssummen der EXTREMUS-Police richten sich nach den Summen aus den Sach-/TV- und Ertragsausfall-Policen der Erstversicherer.

Versichert werden ausschließlich Werte in Deutschland, die bereits über die führenden Erstversicherer gedeckt sind.

Jahreshöchstentschädigung (JHE)

Die maximale Entschädigung pro Unternehmen (Vertrag/ Versicherungsnehmer) beträgt 1,5 Mrd. €.  Liegt die Gesamtversicherungssumme unter 1,5 Mrd. €, so gilt diese Summe automatisch als Jahreshöchstentschädigung. 

Säule 1

Grunddeckung

Voraussetzung für den Abschluss einer  Terrorversicherung über EXTREMUS:

  • Gesamtversicherungssumme von mindestens 50 Mio. €.
    (Für Bestandsgeschäft gilt bis 31.12.2028 weiterhin die Summengrenze von 25 Mio. €)
    Diese Summengrenze gilt für den jeweiligen Vertrag und kann auch durch Addition kleinerer Standorte eines  Versicherungsnehmers (Sammelvertrag) erreicht werden.
  • Das versicherte Risiko liegt in Deutschland.

Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch

  • Brand, Explosion;
  • Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen oder Flugkörpern sowie Fahrzeugen aller Art, ihrer Teile oder Ladung;
  • sonstige böswillige Beschädigungen;

zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen, soweit die genannten Gefahren durch einen in der Bundesrepublik Deutschland begangenen Terrorakt verursacht sind.

  • i.d.R. Neuwertentschädigung
  • Unterversicherungsverzicht
  • Sachschäden nach einem terroristisch motivierten Cyber-Angriff
  • Ertragsausfallschäden bis zu einer Haftzeit von 60 Monaten
  • Mietverlust
  • Mehrkosten
  • Rückwirkungsschäden in Deutschland durch Zulieferer, direkte Abnehmer, externe Versorger und Zugangsbeschränkungen nach einem Sachschaden

Definition Terrorakt:
Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer oder ideologischer Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen.

Deckungserweiterungen

Erweiterte Deckungsbausteine

Anwendungsbereich

Die produzierende Industrie ist in den meisten Fällen nicht nur auf Produktionsstandorte in Deutschland beschränkt. EXTREMUS bietet nun die Deckung für Ausfallschäden, wenn sich ein Sachschaden bei einem Betriebsteil außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der EU ereignet.

Auch Rückwirkungsschäden durch direkte Zulieferer, direkte Abnehmer, externe Versorger und behördliche Zugangs-beschränkungen sind versicherbar. Die mittelständische Industrie kann somit die gesamte Lieferkette innerhalb der EU gegen Terror versichern, die Beschränkung auf Deutschland entfällt und die Entschädigungsgrenzen werden deutlich angehoben.

Versicherungsumfang

Aufbauend auf die Grunddeckung können einzelnen Erweiterungsbausteine separat abgeschlossen werden.

Die aggregierte Jahreshöchstentschädigung für alle Bausteine beträgt maximal 50 Mio. €, die zusätzlich zur JHE der Grunddeckung zur Verfügung stehen.

Säule 2

Deckungserweiterungen

Den Wünschen der Kunden folgend hat die EXTREMUS Versicherungs-AG ihr Leistungsspektrum deutlich erweitert. Bei einer bestehenden Grund-Terrordeckung können im Rahmen einer ergänzenden Police folgende Deckungsbausteine optional versichert werden:

  • Erweiterter Unterversicherungsverzicht
  • Erweiterte Rückwirkungsschäden des Versicherungsnehmers durch direkte Zulieferer/Abnehmer, externe Versorger und behördliche Zugangsbeschränkungen nach einem Sachschaden in Deutschland und der EU, Island, Lichtenstein, Norwegen und der Schweiz
  • Wechselwirkungsschäden des Versicherungsnehmers von und nach (aus Ländern der EU, Island, Lichtenstein, Norwegen und der Schweiz) Deutschland
  • Betriebsunterbrechungsschäden aufgrund einer Terrordrohung
  • Unterversicherungsverzicht

Sämtliche Deckungsbausteine können als einzelne Elemente mit einer individuellen Jahreshöchstentschädigung ausgewählt werden. Die aggregierte Jahreshöchstentschädigung des Vertrages beträgt bis zu 50 Mio. €, die zusätzlich zur Jahreshöchstentschädigung der Grunddeckung zur Verfügung stehen.

Die Anschlagsszenarien der letzten Jahre zeigen, dass von behördlicher Seite Zugangsbeschränkungen und Betriebsschließungen veranlasst werden, um einen Terroranschlag zu verhindern. Nach den bestehenden ATB sind derartige Schäden nur dann versichert, wenn vorher ein Sachschaden eingetreten ist. Mit dem jetzt angebotenen Baustein ist auch die reine Bedrohung versichert. Besonders Handel, Veranstalter und Infrastrukturbetriebe wie Flughäfen wünschen sich diese Deckungserweiterung.

Vertragsdauer / Erneuerung

Verträge mit klarer Laufzeit

EXTREMUS zeichnet ausschließlich Ablaufpolicen mit einer festen Laufzeit bis zum 31.12. eines Kalenderjahres.

Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. 

EXTREMUS informiert frühzeitig – in der Regel ab Oktober –, sobald Klarheit über die Verlängerung des Rückversicherungsschutzes und der Staatsgarantie für das folgende Geschäftsjahr besteht, und unterbreitet rechtzeitig Angebote für einen erneuten Vertrags-abschluss. 

Tarif

Transparent und fair kalkuliert

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen sind wir in der Lage, das Terrorrisiko kundenindividuell und risikoadäquat zu kalkulieren.

Differenzierungskriterien je Risiko sind u.a.:

  • die regionale Lage (Wertkonzentration und Eintrittswahrscheinlichkeit),
  • die Exponierung und Symbolhaftigkeit, 
  • die Höhe der Versicherungssumme


Die Gesamtversicherungssumme bildet die Jahreshöchstentschädigung; maximal jedoch 1,5 Mrd. € je Vertrag/Versicherungsnehmer. 

Auslandsdeckung

Kooperationspartner für Auslandsrisiken

EXTREMUS ist in der Lage, Terrordeckungen für Produktions-stätten weltweit über seine Kooperationspartner zur Verfügung zu stellen.

Der besondere Vorteil liegt darin, dass eine deutsche Police mit deutschen Bedingungen (analog der ATB und angelehnt an die AFB) ausgestellt werden kann und damit deutsches Recht mit deutschem Gerichtsstand zugrunde gelegt wird.

Davon ausgenommen sind Länder, in denen eine staatlich unterstützte Deckung besteht oder bestimmte Krisenländer.

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